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Personalzahlung in Naturalien – Steuersatz beim Finanzamt – oder Vergnügungssteuer


Ein Gaststätteninhaber ruft beim Finanzamt an und fragte:

„Wie hoch sind die Sozialabgaben für meine weiblichen Bedienungs- und Küchenmitarbeiterinnen? Mein Sohn und ich zahlen einen Teil des Lohnes in Naturalien aus!“

„Wie sehen denn die Naturalien aus? Bekommen die Mitarbeiter eine Verköstigung? Dann werden 10% des Umsatzes als „Eigenbedarf“ als Gewinn in der Bilanz aufgeschlagen und Sie müssen darauf den üblichen Steuersatz bezahlen!“

„Nein, die Naturalien verstehen sich in persönlicher Zuwendung!“

„Da haben wir eine Sondersteuer! Sie werden hier zur Vergnügungssteuer herangezogen. Annahme: 90 Minuten pro Mitarbeiterin und Tag, der Satz in Stralsund im Gewerbe liegt bei 150,-- EURO X 30 Tage gibt einen zu versteuernden Monatssatz von 9.000,-- EURO bei 2 Mitarbeiter/innen pro Monat. Es sei denn, Sie heiraten die jeweiligen Damen, dann sind die Naturalien keine Vergnügung mehr und als eheliche Pflichten steuerfrei. !“

„Der Studentensatz in Berlin liegt aber bei nur 30,-- EURO pro Nummer. Das käme dann sicherlich etwas billiger, denn der monatliche Bruttolohn pro Mitarbeiterin würde ja hier durch die Vergnügungssteuer erheblich überschritten. Wir zahlen für Hilfsarbeiterinnen ja nur 5,-- EURO die Stunde X 180 Stunden monatlich kommt auf Brutto 900,-- EURO. Und jeden Tag kann ich in meinem Alter die Zuwendung persönlicher Art auch nicht mehr bringen!“

„Das ist Sache des Finanzamtes, wir unterstellen dann einfach, dass Sie die persönliche Zuwendung jeden Tag für mindestens 90 Minuten erbringen und unterstellen auch den Festsatz des horizontalen Gewerbes in Stralsund. Da müssen Sie uns ein ärztliches Gutachten fertigen lassen aus dem eindeutig hervorgeht, dass Sie die Zuwendung nicht mehr täglich erbringen können. Wir stellen jetzt einfach den monatlichen zu versteuernden Satz auf 9000,-- EURO in Ihre Bilanz ein und Sie beweisen uns nachhaltig, dass dem nicht so ist. Den ersten Steuerabschlag von 5000,-- EURO dürfen Sie heute gleich überweisen, wenn nicht innerhalb von 10 Tagen bezahlt wird, kommen Verzugszinsen darauf. Wir beraten Sie gerne.

Ihr Finanzamt Thale auf der Insel Lügen!“


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