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Schweizer Steuerseminar

Steuerseminar in der Schweiz für nur 500,-- EU pro Teilnehmer

Gelesen in der XY Zeitung. „Schade, mitten in der Hochsaison, wo wir den Touristen das Fell über die Ohren ziehen, kommt diese Anzeige, ich kann doch meinen Laden nicht zumachen.“

Ein Verkäufer wurde eingestellt, der Andenken Verkäufer von der Ostsee fuhr im Sommer für 3 Tage in die Schweiz.

1. Tag Geldwäsche

Das funktioniert so: Pro Urlaub in der Schweiz nehmen Sie 20.000 EU Schwarzgeld mit in der Hosentasche, das ist der Freibetrag, alles was darüber bei einer Durchsuchung festgestellt wird, kann beschlagnahmt werden, wenn es nicht deklariert wurde.

Den Betrag zahlen Sie auf ein Konto einer Schweizer Bank in bar ein und haben entweder ein Schweizer Nummernkonto auf EURO oder Schweizer Franken. Kontoauszüge werden nicht versandt.

Aber bitte merken: Pro Besuch in der Schweiz niemals mehr als 20.000 EURO in der Tasche haben.

(Das macht man so, nimmt einen Banksafe in Konstanz und packt das ganze Schwarzgeld hinein, nimmt dann 20.000 EURO aus dem Safe und bringt es zu Fuß oder per Auto über einen der 4 Grenzübergänge nach Kreuzlingen. Packt es dort in den Banksafe und geht wieder leer zurück. Man kann natürlich auch einige Freunde mitnehmen und jeweils 20.000 EURO pro Person mitgeben, nur muss man sicher sein, dass man das Geld wieder sieht.)

(Der Tourismusexperte kam nach Hause zurück und machte einen Münzwaschsalon auf. Das war seine Antwort auf „Geldwäsche“.

2. Tag Gründung einer Stiftung in Liechtenstein

Wie man weis, wird in dem kleinen Fürstentum Liechtenstein, deren Fürsten aus Österreich stammen, mit Schweizer Franken bezahlt. Bei größeren Summen empfiehlt es sich, einen Bankboten einzuschalten und die Beträge als „Bank Bar Sendung“ von Bank zu Bank im Koffer zu transportieren. Das wird häufig gegen Entgelt als Bankservice gemacht.

Dann eröffnet man bei einem Treuhänder ein Konto in Vaduz oder Malbun und zahlt die Summe ein. Dieser überweist den Betrag abzüglich seiner Spesen in die Schweiz weiter und damit ist das Geld gewaschen. Dort kann man wieder abheben und anderswo einzahlen.

Das ermöglichen die ausländischen Steuergesetze.

3. Tag Gründung einer Auslandsfiliale einer Schweizer AG in Zug in der Schweiz

Hier eröffnet man eine Schweizer Firma, sucht sich einen Treuhänder als Domizilanten der hier gut bekannt ist, hat eine Deckadresse als Büro, eine sogenannte Briefkastenfirma wäre etwas anderes, auch per Extra Telefonnummer ist diese Firma über ein Sammelbüro erreichbar. Der Domizilant hat nur eine Sekretärin für das Telefon.

Von der Schweiz aus wird dann ein „Beratervertrag“ z.B. mit einem Immobilienvertrieb abgeschlossen, der Mann fürs Grobe in Deutschland ist Immobilienverkäufer, der auch seinen Hauptwohnsitz in der Schweiz haben könnte. Damit ist er in Deutschland nicht steuerpflichtig, sondern nur in dem Kanton, in dem er sein Wohndomizil angenommen hat. Im Kanton Zug z.B. kann er seinen Steuersatz wählen, z.B. 10% vom Einkommen = gegenüber dem Deutschen Steuerhöchstsatz eine Ersparnis von 46%.

Der Immobilienverkäufer verschachert in den neuen Bundesländern Eigentumswohnungen, denkmalgeschützte Objekte mit 10% Denkmalschutz Sonderabschreibung oder Häuser. Jeweils möglichst mit den Sonderabschreibungen für den Aufbau Ost mit verlorenen Zuschüssen des jeweiligen Bundeslandes.

Über seine Firma in Zug werden dann die Vermittlungsprovisionen der Immobilien per Rechnung an den Bauträger „abgeschöpft“. Nicht nur die üblichen 3,5 oder 7 % Vermittlungsprovision die der Käufer bezahlt, sondern auch die staatlichen „verlorenen Zuschüsse“ werden durch RECHNUNGEN belegt und in die Schweiz überwiesen.

So werden aus 50% verlorenem Zuschuss für einen Neubau am Strand eben mal mehrere Millionen EURO abgeschöpft, mit nur 10% in der Schweiz versteuert und die restlichen 40% sind tatsächlich für den Deutschen Steuerstaat verloren, darum auch der Fachbegriff:

VERLORENER ZUSCHUSS

4.) Schlusstag

Nun haben Sie so viel Steuersparmodell von uns vorgetragen bekommen, nun geben wir Ihnen noch die Möglichkeit, über unsere Firma in Zug eine Wohnung zu mieten, aber eben nur ein „Domizil“ mit Anschrift auf unsere Firma, mit unserem Büro und Ihrem eigenen Briefbogen, Ihrer eigenen Telefonnummer und unserer Sekretärin. Für diesen Sonderservice bezahlen Sie nur 500,-- Schweizer Franken im Monat und dann können Sie alles das ausprobieren, was wir Ihnen in den letzten Tagen beigebracht haben.

20 Seminarteilnehmer nahmen dieses Angebot an und die Firma gab bald darauf die nächste Zeitungsanzeige auf.

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