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Presse-Kampagne 2004

Als Schriftsteller ist man manchen Repressalien ausgesetzt. Ein Bürgermeister, der nach der angeblichen „Wende“ und der Rückforderung unseres beschlagnahmten Eigentums noch fleißig „Verkäufe“ über Notare abwickelte, war mir so gram, dass ich auf meinem ererbten

Bauplatz von meinem Großvater bzw. meiner Mutter am Kurpark im OSTSEEBAD BAABE

trotz mehrfacher Bauanträge keine Baugenehmigung bekam. Seit 1992 habe ich diverse Bauanträge gestellt, schließlich teilte mir die Landrätin Dr. Timmel mit: „Sie können jedes Jahr einen neuen Bauantrag stellen...“

Die Presse-Kampagne 2004 ging diesmal wieder von der OSTSEE ZEITUNG aus. Nicht das erste mal, nur diesmal richtete sich die Aktion nicht gegen meine schriftstellerische Leistung oder eine „BUCHBESPRECHUNG“, man l o g ganz einfach.

Zunächst wurde ich an meinem Arbeitsplatz im Hotel garni Deutsches Haus R. Zobel in Göhren angerufen, von einem offenbar jungen Mädchen, das so stark nuschelte, dass ich sie kaum verstand.

24.3.2004 Nachmittags: „Ihr Hotel ist von einem Gast verklagt worden! Darüber möchten wir Näheres wissen!“ –

Ich sagte ihr: „Wir haben 2003 genau 508 Gästepartien gehabt, aber ich kann mich an keinen einzigen erinnern, wo uns als Hotel ein Gast verklagt hätte!“

„So, das ist ja merkwürdig! – dass Sie sich nicht erinnern können!“ Die Dame legte auf!

So ein kurzes Gespräch, was sollte das?

26.3.2004 Rügener Zeitung auf Seite 3 der Ausgabe:

Ich dachte ich buche ein Romantikhotel

Den Artikel der hier nicht nur mich persönlich diffamierte, sondern auch meinen Arbeitgeber, die Firma Deutsches Haus R. Zobel Hotel GmbH in Göhren, gebe ich nachfolgend wider.

Ich fand ihn nicht nur am 26.3.2004 in der OSTSEE ZEITUNG, sondern viel später noch auf der Internetseite der OSTSEE ZEITUNG weltweit abrufbar!!

Der Artikel spricht für sich, mit seinen abstrusen Falschaussagen, so dass ich die Zeitung aufforderte, eine Gegendarstellung zu bringen. Ich gehe hier von einer

Gezielten, vorsätzlichen Rufschädigung meiner Person und meines Arbeitgebers aus !!

Wurde hier doch glatt behauptet, das Hotel wäre von einem Gast verklagt worden. Das ist gar nicht wahr! Eindeutig gelogen von der OSTSEE ZEITUNG!!

Es wird sogar ein Rechtsanwalt der „Klägerin“ zittiert.

Nicht einmal einen Rechtsanwalt befragt die Zeitung richtig – oder war es tatsächlich Absicht, falsch zu berichten?

Heißt es hier unter anderem: Frau M. erhob Klage gegen Hotel-Geschäftsführer Siegfried Schmidt. Das Urteil ist ergangen zu Gunsten von Schmidt.

In der Tat, 2003 hat eine Frau M aus Lübeck gegen mich privat „Strafanzeige“ gestellt mit der unsinnigen Behauptung, sie habe –nachdem Sie bei uns nicht eingezogen sei- einige Kilometer entfernt in einem großen 4 Sterne Hotel gewohnt. Als sie morgens auf den dortigen Parkplatz gekommen sei, habe sie ihren PKW mit Farbe überschüttet vorgefunden. Der Geschäftsführer der großen Hotelkette sei als Zeuge geholt worden. Daraufhin habe sie vermutet: Der Geschäftsführer vom Hotel garni Deutsches Haus in Göhren könne das gewesen sein! So wurde einfach eine Strafanzeige gegen mich privat erstattet.

Manchmal fragt man sich wohl zu Recht, wie Leute dazu kommen, einfach Strafanzeige zu stellen, nur weil sie sich vor einer Verantwortung drücken wollen.

Diese Dame, die gegen mich privat „Strafanzeige“ aber keine „Klage“ erhoben hat,

hatte im Hotel garni Deutsches Haus verbindlich ein Hotelzimmer gebucht, ausdrücklich eines, wo sie in den Garten sehen kann.

Angereist war sie in der Mittagspause, als die Rezeption nicht besetzt war. Wutschnauben, das an der Dame an der Rezeption ausgelassen wurde!

(Wenn ich komme, haben alle zu stehen und warten) mögen die Gedanken gewesen sein.

So kam ich aus meiner Mittagspause, übernahm den Part der Zimmereinweisung. Zimmer 11 mit Veranda im Erdgeschoss der Villa Zobel mit Blick in den Garten.

„Das Zimmer gefällt uns nicht, wir wollen ein anderes!“

So kam die Dame der Rezeption wieder zu ihrer Arbeit: Zimmer 6 im Deutschen Haus, 1. OG, insgesamt ca. 28 qm groß für 2 Personen mit Blick in den Garten.

„Das Zimmer gefällt uns nicht! Wir ziehen nicht ein. Und das Sie es gleich wissen, was uns nicht gefällt haben wir noch nie!! bezahlt!“

„Ich versuchte, jetzt in der Regenzeit Anfang Mai das Zimmer weiter zu vermieten. Wenn wir keinen Nachmieter finden, der in Ihren Mietvertrag einsteigt, müssen wir 80% des Zimmerpreises in Rechnung stellen. Das ist üblich so.“

Tatsächlich, das Zimmer konnte nicht weiter vermietet werden, der Mai war verregnet, der Ort stand weitgehend leer.

Was auf die Rechnung folgte, war also eine „Strafanzeige“ gegen mich persönlich, dabei habe ich die Dame nur max. 5 Minuten gesehen und kenne sie zum Glück nicht näher.

Die Grundstücks-Gesamtgröße ist mit 46oo qm exakt genau angegeben, hierauf sind die Häuser verteilt. 3 Gärtner tun hier abwechselnd ihr Bestes. Die Blumensamen werden jedes Jahr im Gewächshaus vorgezogen, pikiert und ausgepflanzt in die großen Blumenrabatten. In der Darstellung der OSTSEE ZEITUNG ist dann zu lesen:

„Was in der Anzeige angepriesen war als parkähnliche Gartenanlage in Terrassenform, entpuppte sich in der Realität als kleines Blumenbeet. Plastik-Gartenmöbel und Strandkorb waren ungepflegt!.“


Von terrassenförmiger Gartenanlage war nie die Rede. „klein“ ist ein relativer Ausdruck. Wenn in einer 4600 qm großen Gartenanlage diverse Häuser verteilt sind, ist es logisch, dass hier ein Beet ist, dort ein Beet, Rasen, Wege. Etc. Aber was ist klein? Ich füge einfach einige

Bilder aus der Gartenanlage in diesem Buch ein, die nur ca. 3 Wochen nach dem Auftritt der Dame M. aus Lübeck von mir gemacht wurden.

Klartext OSTSEE ZEITUNG:“ Das Zimmer bestand aus zusammengewürfelten Mobilar, der Minifernseher war oberhalb des Bettes angebracht, TV- und Elektrokabel hingen an der Wand herunter. ...“

Tatsächlich ist das Zimmer 11 eingerichtet mit einer Roterlen Wandpaneele, einem Roterlenschrank mit Minibar, Zimmersafe, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Besteck und Geschirr für die kleine (kalte) Selbstversorgung, Selbstwahl-Telefon, all dies steht im Schrank, oben auf der Farbfernseher. Kabel sind überhaupt nicht zu sehen, die gehen hinter dem Schrank zur Steckdose.

Die OSTSEE ZEITUNG hat sich nicht einmal die Mühe gemacht, vor Ort zu recherchieren. Sie hätte schließlich das Zimmer besichtigen können und sich dann eine eigene Meinung bilden können bevor solche Lügen in die Welt gesetzt werden.

Aber es geht eben um eine Schlagzeile.

Tatsächlich hat das Hotel die werte Frau M. aus Lübeck verklagt, nachdem die Rechnung für das verbindlich bestellte, dann aber nicht bezogene, und auch in diesem Zeitraum nicht weiter vermietbare Zimmer trotz ordnungsgemäßer Rechnungslegung nicht bezahlt wurde.

Bestellt war eine „Werbewoche“ für 2 Personen Übernachtung und Frühstücksbuffet, dazu

1 Buch des Rügener Heimatschriftstellers Siegfried Schmidt „Rügen lacht“

2 Fischessen in der Ostsee Gaststätte an der Bernstein Promenade in Göhren

Gesamtpreis für 2 Personen bei Unterbringung im Doppelzimmer (2003) EU 364,--

Abzüglich 20% für ersparte Leistungen – Klagegegenstand des Mahnbescheides 80% des vereinbarten Zimmerpreises.

Im letzten Absatz wird dann die „schädigende Dame“ die erst ein Zimmer bestellte, es aber weder bezog noch bezahlte, von der OSTSEE ZEITUNG als „GESCHÄDIGTE“ bezeichnet, obwohl sie selbst das besagte Hotel schädigte, denn sonst hätte sie ja den Betrag von 80% nicht bezahlen brauchen.

Ich weis gar nicht, warum sich eine OSTSEE ZEITUNG, die zum

WELTBEKANNTEN AXEL SPRINGER VERLAG

gehört, sich dazu hergibt, solche Artikel zu verfassen.

Schließlich lebt die Insel Rügen, Heimat des Heimatschriftstellers der Insel Rügen, Siegfried Schmidt vom Tourismus. Von einem gesunden Tourismus, kein Lärm, kein Staub, viel Ruhe, viel Land, viel Wasser, kein Massentourismus, keine großen Bettenburgen mit Wachen an den Eingängen, wie ich sie auf meinen Weltreisen vorfand.

Mit diesem Artikel wird der gesamte Tourismus der Insel Rügen in die Pfanne gehauen! Der Tourismus ist der größte Arbeitgeber der Insel. Trotzdem die Hoteliers und Gäste die OSTSEE ZEITUNG kaufen, hauen die Journalisten kräftig drauf.

In der Internet-Darstellung der Ostsee-Zeitung wird auch ausdrücklich darauf hingewiesen:

C 1999-2001, Alle Rechte vorbehalten

Der Artikel erschien aber 2004 – ob hier wohl auch Rechte vorbehalten sind?

Eine von mir, dem beliebtesten noch lebenden Heimatschriftsteller der Insel Rügen geforderte Gegendarstellung wurde von der OSTSEE ZEITUNG verwehrt.

- die unter dem 29.3.2004 vom Hotel geforderte Gegendarstellung wird mit FAX der Axel

Springer AG unter FAX 0049-30-2591 72208 „Rechtsabteilung“ Seite 1 und 2 abgelehnt

am 31.3.2004

•  die unter dem 2.4.2004 vom angestellten Hotelgeschäftsführer Siegfried Schmidt

Heimatschriftsteller der Insel Rügen avisierte Veröffentlichung der Unterlagen zum

Falsch-Artikel der OSTSEE ZEITUNG an die Rechtsabteilung der Firma

AXEL SPRINGER AG, Berlin

Wird beantwortet mit schreiben vom 6.4.2004 auf dem Briefbogen der OSTSEE ZEITUNG, Poststempel Axel Springer, Berlin 6.4.2004, PLZ 10831

Merkwürdig, bisher wusste ich gar nicht, dass die OSTSEE ZEITUNG zum Axel Springer Konzern gehört, wo unser Hotel die Hauptwerbung veröffentlicht im

Internet-Explorer der „WELT“ jeweils am Montag unter Rubrik „Hotel“. Hier wäre es doch ganz einfach möglich gewesen, über die hier angegebene Internet-Domain das Hotel und die Gartenanlage aus allen Variationen anzusehen, bevor man einen

FALSCHARTIKEL IN DER OSTSEE ZEITUNG ABDRUCKT!!

Verfasst von Siegfried Schmidt, Heimatschriftsteller der Insel Rügen 7. April 2004-04-07

http://www.ruegenbuecher.de

 

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